Nachhaltige Verpackungen
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Verpackungsgesetz ab 2024 – Kennzeichnungspflicht für PET-Beschichtungen?


Zum Ende des Jahres 2022 und im Frühjahr 2023 gingen beim Europäischen Parlament mehrere Vorschläge zu gesetzlichen Neuregelungen rund um Verpackungen und Verpackungsabfälle ein. In diesem Beitrag stellen wir Dir im Zuge dieser Vorschläge definitive und mögliche Neuerungen zum Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 2024 vor. Wir werfen einen Blick auf die neue Kennzeichnungspflicht für PET-Beschichtungen, auf das Einwegkunststofffondsgesetz ab 01.01.2024, auf die Hintergründe der Gesetzesänderungen und auf deren Auswirkungen für Gastronominnen und To Go Anbieter.



Verpackungsgesetz: Hintergründe und Ziele

Am 01. Januar 2019 hat das neue Verpackunsgesetz (VerpackG) die bis dahin gültige Verpackungsverordnung abgelöst. EU-Verordnungen werden durch das VerpackG in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der EU und des Verpackungsgesetzes ist in erster Linie eine Verringerung der negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt. Mit den gesetzlichen Regelungen sollen finanzielle Anreize für ökologisch vorteilhafte Verpackungen geschaffen und vor allem Plastikmüll reduziert werden. Dabei strebt die EU sehr ehrgeizige Ziele an. Zwei ihrer Ziele sind beispielsweise, alle Verpackungen bis 2030 recyclingfähig zu machen oder gar bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden. Da gegenwärtige (Lebensmittel-)Verpackungen die Umwelt aber immer noch immens belasten, sieht sich die EU gezwungen, noch ambitioniertere Gesetze und feinere Regelungen durchzusetzen. So werden weitere Änderungen des VerpackG laufend diskutiert – wie die Kennzeichnungspflicht für PET-Beschichtungen oder das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), welches ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt.

Mögliche Änderungen VerpackG 2024

Im Laufe des Jahres 2024 könnten daher neben dem ab 01.01.2024 gültigen Einwegkunststofffondsgesetz bereits die ersten weiteren Änderungen des Verpackungsgesetzes beschlossen werden. Eine dieser Änderungen des VerpackG ist eine EU-Zertifizierung der CO2-Entnahme. Diese soll über Verpackungen hinaus eingeführt werden: Innovative Technologien zum CO2-Abbau sowie nachhaltige Lösungen, ob Verpackungslösungen, in der Landwirtschaft oder in weiteren Bereichen, sollen finanziell gefördert werden. Dafür sollen Zertifizierungssysteme eingeführt werden: Unternehmen können nachhaltige Optionen zur CO2-Einsparung von EU-anerkannten Einrichtungen zertifizieren lassen und dadurch finanzielle Vorteile erhalten. Dies wird letztlich auch für Hersteller von Lebensmittelverpackungen gelten.

Unmittelbar Dich als Gastronom oder To Go Anbieterin betreffen mögliche Änderungen des VerpackG, welche direkt darauf abzielen, alle Verpackungen bis 2030 recyclingfähig zu machen. Neue Regelungen ab 2024 und in den folgenden Jahren sollen dafür sorgen, wiederverwendbare, biologisch abbaubare oder noch mehr recyclingfähige Verpackungen finanziell zu fördern. Es wird verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile bei Verpackungen geben. Ebenfalls sollen alle möglichen unnötigen Verpackungen langfristig verboten werden. Manche Einwegverpackungen müssen voraussichtlich sogar biologisch abbaubar sein, sofern kompostierbare Alternativen einfach beschafft werden können. Konkrete Vorgaben hierzu gibt es noch nicht. Sicher ist allerdings, dass Dich finanzielle Vorteile durch die Verwendung umweltfreundlicher To Go Verpackungen erwarten werden.

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Kennzeichnungspflicht für PET-Beschichtungen

Womit wir ebenfalls mit größter Sicherheit rechnen können: Neue Regelungen zur Kennzeichnungspflicht für PET-Beschichtungen. Nach den gegenwärtigen Vorschlägen zu Änderungen des VerpackG ab 2024 sollen verbindliche Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen vorgeschrieben werden. Dazu zählt auch eine Verpflichtung, Lebensmittelverpackungen mit Etiketten zu versehen. Es soll klar werden, aus welchen Materialien eine Verpackung und ihre Beschichtung bestehen, wie nachhaltig diese sind, und wo Verpackungen entsorgt werden müssen. Irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit werden verboten. Vermutlich wird auch ein Kategorisierungssystem eingeführt werden, nach welchem Verpackungen ihrer Nachhaltigkeit gemäß kategorisiert werden und besonders umweltfreundliche Verpackungen größere finanzielle Förderungen erhalten.


Einwegkunststofffondsgesetz ab 01.01.2024

Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), welches mit Gültigkeit zum 01.01.2024 in Kraft tritt, werden bestimmte Verpackungen aus Einwegkunststoff abgabepflichtig. Du als Gastronomin oder Restaurantbesitzer musst daher bei Einwegkunststoff-Verpackungen mit erhöhten Preisen rechnen, da der Artikelpreis für jede solche To Go Verpackung um die Sonderabgabe, welche im Einwegkunststofffondsgesetz festgelegt ist, erhöht wird. Mit dem EWKFondsG wird Artikel 8 der EU-Einweg-Kunststoffprodukte-Richtlinie umgesetzt. Betroffen sind diverse Getränkebecher, Lebensmittelbehälter oder auch Tragetaschen aus nicht-wiederverwendbarem Kunststoff. Vom EWKFondsG ausgeschlossen sind natürlich Einwegverpackungen ohne Kunststoffanteil ebenso wie wiederverwendbare Verpackungen. Weitere Informationen zum Einwegkunststofffondsgesetz findest Du auf dieser Website des Umweltbundesamts.

Gesetze rund um nachhaltige Verpackungen – Trends sind absehbar

Neben dem ab 2024 gültigen Einwegkunststofffondsgesetz werden viele der genannten Vorschläge aktuell innerhalb des EU-Parlaments geprüft und vermutlich bald realisiert. Welche gesetzlichen Regelungen uns neben dem EWKFondsG und der Kennzeichnungspflicht für PET-Beschichtungen auch immer erwarten werden, die Trends für die Zukunft sind ganz klar: Umweltbelastende Verpackungen werden teurer. Verpackungen aus umweltfreundlichen Materialien und Mehrweg Verpackungen werden finanziell gefördert und mehr Steuervorteile bieten. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, schnellstmöglich auf nachhaltige To Go Verpackungen umzusteigen, erhöht sich der Preis für Einweg-Kunststoffprodukte doch bereits durch das am 01.01.2024 in Kraft tretende EWKFondsG.


Wir von Better-Pack stehen Dir dabei zur Seite: Über unsere Website mit Tipps, Tricks und Wissenswertem rund um To Go Verpackungen oder direkt im persönlichen Austausch.

Unsere Empfehlung: Warte mit dem Umstieg auf umweltfreundliche Verpackungsalternativen nicht allzu lange – weitere Änderungen des VerpackG werden kommen und sie werden zunehmend zur (finanziellen) Förderung von nachhaltigen Verpackungen beitragen!